Was wird aktuell im Bereich Elektromobilität auch in Kombination mit Photovoltaik gefördert? Im Folgenden finden Sie Informationen zu den staatlichen Förderungen im Bereich Elektromobilität.
Die Bundesregierung hat den Haushalt 2024 beschlossen. Aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stehen 2024 rund 49 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 2,4 Milliarden Euro zum Ausbau der Elektromobilität durch Batteriezellförderung und Verbesserung des Ladeinfrastruktur.
Die bisherigen Fördermöglichkeiten existieren nach wie vor auf dem Papier, wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald es neue Entscheidungen gibt.
Für Privatpersonen und Unternehmen gibt es aktuell unterschiedliche Fördermöglichkeiten:
Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen einer bestehenden Immobilie, die Besitzer eines Elektroautos sind und die zu fördernden Komponenten fabrikneu anschaffen.
Quelle: KfW
Zur Förderseite der KfW - Zuschuss 442
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
Zur Förderseite der KfW - Kredit 293
Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am 13. Dezember 2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt.
Förderfähig waren bislang rein batteriebetriebene Elektroautos, Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brennstoffzellenautos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilometer verursachen. Es wurden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert.
Die ab dem 01.01.2024 geplante Förderung steht nicht mehr zur Verfügung:
Förderung seit dem 01.09.2023
Förderung seit dem 01.01.2023
Wer sich ein Elektrofahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an.
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW beispielsweise Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern. Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt.
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