Es hat nur einen Tag gedauert: Die neue KOMBI-Förderung 442 der KfW „Solarstrom für Elektrofahrzeuge” trat am 26. September 2023 in Kraft und ist bereits einen Tag später ausgeschöpft. Es sind jetzt keine Anträge mehr möglich. Dies ist ein klares Signal, wie wichtig und lohnenswert Photovoltaik-Anlagen sind und wie sehr Förderungen in diesem Bereich angenommen werden.
Die maximal 10.200 Euro für den Kauf und den Anschluss einer Ladestation, einer PV-Anlage und eines Solarstromspeichers fanden viele Besitzer eines Elektrofahrzeugs sehr attraktiv. Anders ist es kaum zu erklären, dass bereits in den ersten Stunden nach Aktivierung der neuen Kombiförderung „Solarstrom für Elektrofahrzeuge” (KfW-Zuschuss des Programms 442) bereits 33.000 Anträge eingegangen sind und die diesjährige Förderhöhe von 300 Mllionen Euro bereits ausgeschöpft wurde.
Insgesamt beträgt der Fördertopf für diese Förderung 500 Millionen Euro, jedoch soll der Rest erst im nächsten Jahr verteilt werden. Sollten Sie vor Ablauf der Förderung jedoch Ihren Antrag schon gestellt haben, dabei alle Fördervoraussetzungen erfüllen und auch eine Zusage erhalten haben, wurde der Zuschuss von der KfW bereits für Sie reserviert.
Sobald wir erfahren, dass die restlichen Mittel des Fördertopf beantragt werden können oder der Fördertopf aufgestockt wird, halten wir Sie auf unserer Seite auf dem Laufenden.
Im Folgenden finden Sie noch einmal alle Konditionen des für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpften Förderprogramms:
Eigentümer und Eigentümerinnen von selbstgenutzten Wohnhäusern dürfen sich freuen: Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Ab diesem Zeitpunkt kann bei der KfW der Antrag für einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro gestellt werden, für die Kombination aus einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein eigenes Elektroauto oder die verbindliche Bestellung eines Elektroautos.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden möglich. Mit dem Förderprogramm soll der Ausbau einer dezentralen, netzschonenden und klimafreundlichen Ladeinfrastruktur unterstützt werden.
Quelle: KfW
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