Für die per Kabinettbeschluss vom 04. September 2024 geplanten Veränderungen zur Sonderabschreibung bzw. Dienstwagenbesteuerung von E-Dienstwagen kamen die erforderlichen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nicht zustande. So bleibt es vorerst bei den bereits bekannten Regelungen.
Mit dem Kredit 293 werden klimafreundliche Aktivitäten, wie Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen, gefördert:
Wer bis Ende 2025 ein Elektrofahrzeug neu zulässt, kann noch bis 31.12.2030 von einer Befreiung der KFZ-Steuer profitieren. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuerbefreiung nicht.
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil bislang pauschal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listenpreis als Steuer auf den daraus resultierenden geldwerten Vorteil. Für reine Elektroautos gilt ein nochmals vergünstigter Steuersatz von 0,25 %. Der vergünstigte Steuersatz gilt für alle E-Autos, die nach dem Bruttolistenpreis höchstens 70.000 € kosten.
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Ein Beispiel hierfür ist das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württemberg gibt es Unterstützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern. Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt.
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